Kulturförderrichtlinie der Gemeinde Saterland

Die Kulturförderrichtlinie der Gemeinde Saterland enthält seit 2020 einen Artikel über die Förderung des saterfriesischen Sprachunterrichts. Wegen Corona konnten die Möglichkeiten im Jahre 2021 nur beschränkt beansprucht werden. Für 2021 möchte ich alle nochmal auf die Möglickeit hinweisen, den Einsatz von ehrenamtlichen Helfern auf einfache Weise zu entschädigen. Der Text lautet wie folgt:

V. Förderung des saterfriesischen Sprachunterrichts

5.1 Höhe  des  Zuschusses  zur Förderung des saterfriesischen Sprachunterrichts

5.1.1 Die Gemeinde bezuschusst die aktive Vermittlung des saterfriesischen Sprachgutes    durch    ehrenamtlichen    Sprachunterricht    mit    einer Aufwandsentschädigung von 7,50 € pro Unterrichtseinheit.

5.1.2 Die   Antragstellung   für   die   Sprachförderung   erfolgt   zentral   und ausschließlich über den Seelter Buund.  Die Auszahlung erfolgt anschließend jedoch individuell und direkt an die benannten Personen.

5.1.3 Basis  bilden  jeweils  von  der  ehrenamtlichen    Sprachvermittlerin  bzw. dem ehrenamtlichem Sprachvermittler geführte und durch den Seelter Buund bestätigte Stundenlisten.

5.1.4Die Abrechnung der Aufwandsentschädigung erfolgt jeweils jährlich und maximal rückwirkend für 12 Monate, gerechnet ab Antragseingang.

5.1.5 Der sich nach der Ziffer 5.1.1 ergebende Betrag wird pro ehrenamtlicher Sprachvermittlerin   bzw.   pro   ehrenamtlichem   Sprachvermittler   und bezogen  auf  jeweils  ein  Kalenderjahr  auf  einen  Maximalbetrag  von 500,00 € begrenzt.